Heilpraktiker Nürnberg
Heilpraktiker News
Meldungen, Nachrichten und Aktuelles aus der Welt der Heilpraktiker, Naturheilkunde und alternativen Medizin
Gleichstellung von Vollheilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie - Gerichtsurteil gegen private Krankenkasse
In einem Urteil aus Juni 2011 stellt das Amtsgerichts Dortmund fest, dass ein ausschließlich für das Gebiet der Psychotherapie zugelassender Heilpraktiker berechtigt ist, seine Leistungen mit Ziffer 19 aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH), also als "Psychotherapie" abzurechnenen.
Ein Heilpraktiker (Psychotherapie) hatte sich in seiner Klage gegen die Nichterstattung seiner psychotherapeutischen Leistungen seitens der Sigal-Iduna Privat-Krankenversicherung gewehrt. Die Versicherung begründete ihre Ablehnung auch in anderen Fällen damit, dass Personen, denen eine Erlaubnis gemäß § 1 Heilpraktikergesetz für einen kleinen und eng begrenzten Bereich erteilt wurde, nicht nicht die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" führen dürften und damit nicht zu den Heilbehandlern im Sinne des Versicherungsvertrages zählten.
Laut einer Einschätzung des Verbands Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VDP) handele es sich bei dem Urteil noch um keine Grundsatzentscheidung, vielmehr nur für den strittigen Einzelfall gilt, solange bis ein höheres Gericht bei weiteren Klagen ein Grundsatzurteil fällt.
Quelle:http://www.vfp.de/aktuelles/news/272-urteil-des-amtsgerichts-dortmund-gegen-die-signal-iduna-krankenversicherung-gleichstellung-von-vollheilpraktiker-und-heilpraktiker-fuer-psychotherapie.html
Bewerbungsfrist für die Heilpraktikerprüfung 2012 in Nürnberg
Die Bewerbunsgfrist für die Heilpraktikerprüfung im Frühjahr 2012 in Nürnberg endet am 31.12.2011. Für die Teilnahme an der Überprüfung im Oktober 2012 ist der Antrag bis zum bis zum 30.06.12 einzureichen.
Folgende Unterlagen sind beim Gesundheitsamt Nürnberg persönlich oder schriftlich einzureichen:
- Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Lebenslauf
kurz gefasst und tabellarisch - wichtig sind Angaben zu Vorbereitung auf den zukünftigen Beruf des Heilpraktikers sowie gewünschtes Spezialgebiet
- Führungszeugnis
(nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung; erhältlich beim Einwohneramt; Verwendungszweck Heilpraktikererlaubnis, Zustellung direkt an das Gesundheitsamt, Belegart 0
- Ärztliches Zeugnis vom Hausarzt
nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung; Inhalt: physische und psychische Eignung) - Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten (Hoch-)Schule (Ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein.)
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Heilpraktikeranwärter auf den Internetseiten des Gesundheitsamts Nürnberg.
Quelle:Gesundheitsamt Nürnberg
BGH verurteilt Hypnotiseurin - Behandlung ohne Zulassung als Heilpraktikerin mit Hypnose
Das Landgericht Frankfurth verurteilte die Angeklagte wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde in elf Fällen zu einer Gesamtstrafe von 120 Tagessätzen.
Mit einer eigenen Internetseite sprach sie Menschen mit Ängsten, Depressionen und Traumata an. Bei den Klienten, die sich darauf hin bei ihr meldeten, hatte sie in ihrer Wohnung Hypnose angewandt und sie dadurch mit inneren Bilder und unverarbeitete Erlebnisse und Konflikte konfrontiert. Die Tranceerlebnisse wurden mit den Klienten nicht besprochen, wie es in einer seriösen Therapie bei einem Psychotherapeuten oder fachkundigem Heilpraktiker üblich ist.
Zwar kam es bei keinem der elf Klienten zu gesundheitlichen Schäden. Doch das Gericht hielt eine Gefährdung bei der angewandten Methode grundsätzlich für möglich und wahrscheinlich, so dass eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz nötig wäre.
Im Heilpraktikergesetz heißt es:
‘Wer […] ohne eine Erlaubnis die Heilkunde ausübt […], wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ausübung der Heilkunde […] ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen […].
Wer […] ohne eine Erlaubnis […] die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.’
Das zuständige Gesundheitsamt prüft die Kenntnisse und Fähigkeiten des Heilpraktikeranwärters durch eine schriftliche und mündliche Prüfung und stellt somit sicher, dass der Heilpraktiker keine "Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde".
Grundsätzlich ist Hypnose nebenwirkungsfrei, wenn diese im Rahmen einer Therapie von einem fachkundigen Therapeuten (Arzt, Heilpraktiker, Psychotherapeut) angewandt wird. Dieser hat im Rahmen seiner Ausbildung die Grenzen und Kontraindikationen von Hypnose gelernt und weiß, wie er seine Klienten in belastenden Momenten stützen kann. Ein verantwortungsvoller Therapeut wird mit seinen Klienten vor der Hypnose auch immer ein Vorgespräch führen, in dem er diagnostisch abklärt, ob eine Hypnosebehandlung sinnvoll und möglich ist. Es gibt einige wenige Erkrankungen, bei denen Hypnose nicht oder nur von entsprechend ausgebildeten Fachtherapeuten angewendet werden sollte (z.B. Psychosen, Epilepsie). Ein Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeut weiß diese zu diagnostizieren.
Quelle:http://www.lto.de/de/html/nachrichten/3578/Heilen-mit-Hypnose-kann-gef%C3%A4hrlich-sein-und-verboten-werden-%E2%80%93-Verurteilung-einer-ohne-Zulassung-arbeitenden-Heilpraktikerin-vom-BGH-best%C3%A4tigt/
Forscher entdecken Genveränderungen bei Nikotinsucht - Neue Chancen zur Raucherentwöhnung?
Am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC) in Berlin untersucht man derzeit den Mechanismus, der dazu führt, dass bestimmte Genveränderungen das Risiko einer Nikotinabhängigkeit und Lungenkrebs erhöhen. In engem Zusammenhang damit steht der Botenstoff Acetylcholin. Denn das mutierte Gencluster bildet diesen Neurotransmitter, der durch Nikotin bei Rauchern aktiviert wird. Nach Erkenntnissen der Forscher sei es bekannt, dass starke Raucher eine Punktmutation in dem Gen alpha5 dieses Clusters haben. Sie hätten ein größeres Risiko, durch das Nikotin aus Zigaretten abhängig zu werden und Lungenkrebs zu entwickeln.
Ein anderes Gen dagegen scheint dagegen für eine Abneigung gegen Nikotin verantwortlich zu sein. Dies könnte man aus einem Tierversuch mit Mäusen schließen, bei dem diese nach Aktivierung des Gens beta4 nur Wasser ohne Nikotin tranken. Die Aversion gegen das mit Nikotin versetze Wasser lies sich umkehren, indem die mutierte Variante des alpha5-Gens mittels eines Virus angeschaltet wurde: Schon nach zwei Wochen tranken die Mäuse nur noch nikotinhaltiges Wasser.
Bleibt abzuwarten, in wieweit sich diese Erkenntnisse zur Prävention und Therapie der Nikotinsucht nutzen lassen, und ob sich auf dieser wissenschaftlichen Grundlage von der Pharmaindustrie neue Medikamente zur Raucherentwöhnung entwickeln lassen.
Da die meisten Medikamente jedoch auch Nebenwirkungen haben, empfehlen Heilpraktiker ihren Patienten zur Raucherentwöhnung natürliche Unterstützung in Form von Akupunktur oder Hypnose.
Akupunkur kann die durch Nikotin angeregte Ausschüttung des Botenstoffs Acetylcholin "verwöhnte" Rezeptoren, die durch das Rauchen aufhören in den ersten Tagen mit körperlichen Entzugserscheinungen reagieren, besänftigen und Erleichterung der körperlichen Symptomatik verschaffen.
Auch Hypnose hat eine entspannende Wirkung. Dabei unterstützt Hypnose beim Rauchen aufhören den zukünftigen Nichtraucher darüber hinaus gleichzeitig, eingefahrende Verhaltensmuster, die in Zusammenhang mit dem Rauchen stehen, zu verändern.
Quelle:http://www.morgenpost.de/printarchiv/wissen/article1640517/Berlinerin-erforscht-Genveraenderungen-bei-Nikotinsucht.html
44. Heilpraktiker-Kongress in Baden-Baden: Typisch Mann – typisch Frau
Warum sind Frauen anders krank als Männer? Mit dieser Frage beschäftigten sich am Wochenende (16./17. April) über 1.200 Heilpraktikerinnen und
Laut Dientmar Falkenberg, Kongressleiter und 1. Vorsitzender des baden-württembergischen Heilpraktiker-Verbandes, gäbe es deutliche Unterscheidung zwischen Frauen und Männern bezüglich Symptomatik, Erkrankungsneigungen und Reaktionsmustern, sowohl bei der Traditionellen Chinesischen Medizin, (TCM) als auch in der Homöopathie und der Traditionellen Europäischen Naturheilkunde.
Die Gründe dafür sind wohl neben den genetischen Unterschieden, die sich u.a. im Körperbau äußern, auch geschlechtertypische Verhaltensweisen. Demnach würden Männer im Allgemeinen "mehr Fleisch essen und weniger Obst und Gemüse, greifen öfter zu Alkohol, rauchen mehr, haben ein schlechteres Stressmanagement und sterben fünf Jahre früher als Frauen. Frauen gehen sensibler mit ihrer Gesundheit um, haben mehr hormonelle Probleme, werden zwar älter, sind aber im Alter öfter und länger pflegebedürftig.“
Laut Bärbel Mielich, Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg, wäre der ganzheitliche Blickwinkel der Heilpraktiker prädestiniert, um geschlechtsspezifische Unterschiede im Heilungsprozess zu berücksichtigen. Denn Heilpraktiker würden sich vielfach an der Einheit von Körper, Geist und Seele des Menschen berücksichtigen, um das Krankheitsgeschehen nicht nur auf einer Symptomebene zu begreifen. Vielmehr sei es Bespreben, aus einem Verstehen des Ineinandergreifes von individuellen Lebenserfahrungen von Mann und Frau, dem jeweiligen sozialen Umfeld und der gesellschaftlichen Situation eine ursächliche Therapie anzubieten.
In seinem Grußwort verweist der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus auf die Bedeutung des Kongresses für Qualitätssicherung von individuellen naturheilkundlichen Prävention und Diagnostik. Er lobt das großem Engagement, mit dem sich Heilpraktiker für ihre Patienten einsetzen.
Quelle:http://www.baden-baden.tv/baden-baden/meldung/2011/04/15/am-wochenende-baden-baden-44-heilpraktiker-kongress1302872332.htm Nicht erst seit dem Unglück in Fukushima und auch schon lange vor Tschernobyl haben sich die Heilpraktiker gegen Kernenergie und Atomkraftwerke ausgesprochen und haben auf die gesundheitlichen Gefahren aufmerksam gemacht. Darauf verwies der Vorsitzende der IDH-Interessengemeinschaft Deutscher Heilpraktikerverbände und Heilpraktiker e.V., Bernd R. Schmidt in einer Erklärung. Den Heilpraktikern gehe es nicht nur um die Gegenwart, sondern besonders auch um die Zukunft der Kinder. Er bezeichnete das Argument, dass ohne die Kernenergie die Energieversorgung des Landes nicht mehr gewährleistet wäre, als Faule ausrede. Der Interessenvertreter der Heilpraktiker erklärte weiter, es gäbe noch genügend Möglichkeiten, in vielen Bereichen Strom zu sparen, wenn man nur wolle. Quelle:http://www.presseportal.de/pm/83267 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_83267.rss2 Die Kräuterheilkunde ist neben der Akupunktur eine der tragenden Säulen der Traditionellen Chinesischen Medizin TCM. Dass es sich bei den chinesischen Heilkräutern, die von TCM-Ärzten und Heilpraktikern verabreicht werden, auch im juristischen Sinn um Medikamente handelt, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Nach dem Urteil der Leipziger Richter handelt es sich bei Granulaten der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) um sogenannte Präsentationsarzneimittel, die nach deutschem Recht der behördlichen Erlaubnis zur Einfuhr bedürfen.
Geklagt hatte ein Unternehmen, das industriell aufbereitete standardisierte Extrakte aus chinesischen Kräutern und Gewürzen vertreibt, die zur Herstellung von Rezepturen nach Grundlagen der Traditionellen Chineischen Medizin bestimmt sind. Quelle:http://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-zu-heilzwecken-importierte-granulate-der-traditionellen-chinesischen-medizin-sind-arznei Für Heilpraktiker und Ärzte, die sich auf Naturheilverfahren spezialisiert haben, hat sich die Anwendung von alternativen Therapiemethoden wie Akupunktur, Akupressur, Homöopathie, Osteopathie u.a. in der Praxis vielfach bewährt. Viele Patienten machen gute Erfahrungen mit der Naturheilkunde und schwören auf ihren Heilpraktiker oder Alternativmediziner.
Doch auch die Forschung ist immer wieder bestrebt, die Wirksamkeit von alternativen bzw. naturheilkundlichen Heilverfahren nach wissenschaftlichen Kriterien nachzuweisen.
Bei der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) ist man dabei auf einem lohnenden Weg. Neben der Akupunktur, für die es vielversprechende Studien gibt, werden in der chinesischen Medizin auch chinesische Heilkräuter, Akupressur, Tuina und Körperübungen (TaiChi Chuan und Qi Gong) zur Gesundheitsvorsorge und Heilung von Krankheiten eingesetzt.
Die Akupressur hatte bei Hebammen und Gynäkologen durch eine Studie der Universität von Theheran Beachtung gefunden. Ziel der Forscher war es, herauszufinden, ob sich durch Akupressur Dauer und Schmerzen während der aktiven Geburtsphase beeinflussen lassen.
Teilnehmer dieser Studie waren 120 Erstgebärende, die sich am
Anfang der aktiven Geburtsphase befanden. Nach dem Zufallsprinzip wurden aus diesen zwei Gruppen gebildet. Die Frauen in der Akupunkturgruppe erhielten während der Wehen für 30 Minuten eine Akupressur des Sanyinjiao-Punkts (SP6) oberhalb des Knöchels. Die andere Hälfte bekam eine Scheinbehandlung, indem dieser Punkt ohne Akupressur-Massage einfach berührt wurde.
Während der aktiven Geburtsphase sollen die Frauen die Höhe Ihrer Schmerzen auf einer Schmerzskala einschätzen.
Bei allen Frauen, die nach zwei Stunden noch keine kräftigen Wehen hatten, wurde die Wehentätigkeit durch eine Infusion des Hormons Oxytocin verstärkt, um die Geburt zu erleichtern.
Beim Vergleich der beiden Gruppen wurde deutlich, dass die aktive Geburtsphase der Frauen, die mit Akupressur behandelt wurden, signifikant kürzer war als die Kontrollgruppe. Auch die Schmerzen waren in der Akupressur-Gruppe geringer und es mussten weniger Frauen mit Oxytocin behandelt werden. Die nötige Oxytocin-Dosis war außerdem geringer. Quelle:www.emindex.ch/ursula.strasser/AkuGeburt.pdf Ein Heilpraktikeranwärter muss sich normalerweise der Überprüfung seines Wissensstands bei der Heilpraktikerprüfung unterziehen, bevor er die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde von der zuständigen Gesundheitsbehörde (in Nürnberg das Gesundheitsamt) erhält.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Ausgebildete Physiotherapeuten können eine auf ihr Fachgebiet beschränkte Heilpraktikererlaubnis bekommen, ohne sich der Kenntnisprüfung des vollständigen medizinischen Stoffgebiets zu stellen, wie ein Heilpraktiker bei der Heilpraktikerprüfung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.08.2009, BVerwG 3 C 19.08).
Damit war die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten überwiegend erfolgreich. Dieser hatte die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie gefordert. Quelle:http://www.anwalt.de/rechtstipps/ausgebildete-physiotherapeuten-koennen-beschraenkte-heilpraktikererlaubnis-verlangen_007138.html Die Abrechnungsgrundlage eines Heilpraktikers in Deutschland ist, wenn nichts anderes vereinbart wird, das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) der Deutschen Heilpraktikerverbände. Nachdem die letzte Fassung dieser Gebührenordnung 1985 verfasst wurde und damit 25 Jahre alt ist, kann bezweifelt werden, ob der damals noch zu D-Markzeiten festgesetzte Honorrarrahmen für Heilpraktikerkeistungen heute noch angemessen ist.
In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 2 C 61.08 v. 12.11.09) wird deshalb der Gesetzgeber aufgefordert erneut zu entscheiden, ob über den Honorrarrahmen der Heilpraktiker neu verhandelt werden müsste.
In dem zugrunde liegenden Streitfall wurde festgestellt, dass die Begrenzung der Beihilfe für erkrankter Beamter und ihrer Angehörigen auf den im Gebürhenverzeichnis festgelegten Rahmen eine Behandlung bei einem Heilpraktiker quasi ausschließen würde, da in der Praxis die realen Honorarforderungen der Heilpraktiker höher lägen.
Das Bundesverwaltungsgericht sieht in dieser Tatsache einen gerechtfertigten Widerspruch zu der grundsätzlichen Entscheidung, Beihilfe auch für Heilpraktikerleistungen zu bezahlen. Quelle:http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=12506 Heilpraktiker bekräftigen ihre Forderung zum Ausstieg aus der Kernenergie
Traditionelle Chinesische Medizin: Zu Heilzwecken importierte Granulate sind Arzneimittel
Die zuständige Behörde in Bayern hatte angenommen, dass es sich bei den Kräutern um Arzneimittel handele und deshalb nach dem Arzneimittelgesetz für den Import eine Erlaubnis benötigt wird. Die Behörde untersagte daher der Klägerin, die chinesischen Kräuter ohne Erlaubnis einzuführen und auf dem Deutschen Markt zu bringen.
Der Klage wurde nicht stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei den chinesichen Kräutern um Mittel, die zur Heilung oder Linderung von menschlichen Krankheiten von Apotheken verkauft würden und dadurch den Eindruck eines Arzneimittels erwecken (sog. Präsentationsarzneimittel). Sie würden als Heilmittel der traditionellen chinesischen Medizin zur Anwendung kommen. Die importierten Granulate seien schon im Wesentlichen hergestellt und anwendbar; die belieferten Apotheker stellten nur noch individuelle Kräutermischungen auf Anweisung des Heilpraktikers oder Arztes für deren Patienten zusammen.
Als Importeur sei die Klägerin für die Sicherheit und Qualität der von ihr vertriebenen Stoffe verantwortlich. Durch die Notwendigkeit einer Einfuhrerlaubnis für Arzneimittel solle sichergestellt werden, dass in Deutschland keine möglicherweise bedenklichen Mittel für die Behandlung menschlicher Krankheiten in den Verkehr gelangen.
Akupressur hilft bei der Geburt
Physiotherapeuten können beschränket Heilerlaubnis verlangen
Angepasste Erstattungssätze der Beihilfe für Heilpraktiker - bald neue Heilpraktikergebührenordnung?